Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. ALLGEMEINES
2. Lehrgänge
3. Einzelcoachings
4. Einzelne Workshops oder Trainings
5. Sommerworkshops Youngsters
6. Veranstaltungen
a. Ratenzahlung
Allgemeine Regelungen
- Die Zahlung in Raten ist nur nach Vereinbarung für Klassenbuchungen, Lehrgänge und deren Module, sowie für Blöcke von Einzel/Tandem-Coachings möglich. Dieses Angebot gilt nicht für Einzelveranstaltungen wie Workshops oder Vorträge.
- Ratenzahlungen erfordern die Einrichtung eines Dauerauftrages, welcher filmworks vienna an Melanie.Witzmann[at]filmschoolvienna.com nachzuweisen ist.
- Fälligkeit der 1. Rate:
Die 1. Rate ist 14 Tage nach Buchung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit.
Erfolgt die Buchung kurzfristiger, ist die 1. Rate sofort fällig. - Fälligkeit der Folgeraten:
Alle weiteren Raten sind monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats, spätestens jedoch bis zum 8. des jeweiligen Monats, zu bezahlen. - Die Raten sind durchgehend monatlich und ohne Unterbrechung zu leisten.
- Für jede Rate wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 verrechnet.
b.
Raten Coachings bei 5-er oder 10-er Blöcken
Bei 5-er Blöcken gilt die 3-monatige Einlösungszeit, demnach kann in 3 Raten überwiesen werden.
Bei 10-er Blöcken gilt die 6-monatige Einlösungszeit, demnach kann in 6 Raten überwiesen werden.
Bei Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rate erhoben.
c.
Zahlungsverzug / Mahnstufen:
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird eine Zahlungserinnerung versendet. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen kein Zahlungseingang, wird eine 1. Mahnung mit einer Mahngebühr von € 20,00 ausgestellt.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird nach weiteren 7 Tagen eine 2. Mahnung mit einer erneuten Mahngebühr von € 20,00 versendet.
Erfolgt auch danach kein vollständiger Zahlungsausgleich, behält sich der Anbieter vor, den Zugang zu sämtlichen Unterrichtsleistungen bis zur Begleichung aller offenen Beträge auszusetzen, den Gesamtbetrag sofort fällig zu stellen sowie die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben.
d. Ferienzeiten und Semesterplan
Unterrichtsperioden sowie unterrichtsfreie Zeiten werden zu Beginn des jeweiligen Programms bekannt gegeben.
e. Abwesenheit seitens der Teilnehmer*innen
Versäumte Einheiten oder - Zeiten in Gruppenunterrichten seitens der Teilnehmer*innen können nicht nachgeholt oder refundiert werden.
Eine Abmeldung hat bis 19:00 Uhr 1 Tag zuvor per Mail bei den jeweiligen Lehrkräften zu erfolgen. Bei Erkrankung wird um die Übermittlung der Krankmeldung gebeten, bei Amtsgängen und Arztbesuchen um eine Zeitbestätigung. In allen anderen Fällen gilt der Unterricht bzw. die Coachings als versäumt und wird als Fehlzeit vermerkt.
Melden sich 2/3 der Teilnehmer*innen fristgerecht ab, so wird ein Ersatztermin seitens der Lehrkraft mit der Schulleitung abgewogen.
Ausnahme sind Abwesenheiten aufgrund von Krankheit bei Einzel-Rollenarbeit. Hier ist bei Ausfall ebenfalls ein ärztliches Attest oder eine Zeitbestätigung vorzulegen. In Folge sind Absprachen mit den jeweiligen Lehrkräften für eine Einholung der Stunden zu treffen. Bereits gebuchte Klassen oder Kurse können nicht zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt werden. Bei Einzelcoachings gelten die Regelungen siehe 4.) Einzelcoachings.
f. Länge der Einheiten
Eine Unterrichts- oder Coaching--Einheit beträgt 50 Minuten. In Gruppencoachings oder Workshops mit mehr als einer Einheit können die Pausen variabel in Absprache mit der Lehrkraft gestaltet werden.
g. Haftpflicht
Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der persönlichen Ausrüstung, sonstiger Wertgegenstände oder Kleidungsstücke. Für Unfälle oder sonstige Schäden während aller Veranstaltungen an sämtlichen Veranstaltungsorten besteht keine Haftpflicht seitens der Veranstalterin. Den Teilnehmer*innen wird angeraten von körperlicher Selbstüberschätzung Abstand zu nehmen. Die Teilnahme an Exkursionen, Führungen, Gruppencoachings im Freien und Reisen erfolgt auf eigene Gefahr.
h. Datenschutz
Die Veranstalterin speichert aus organisatorischen Gründen Namen, Adressen und Buchungen der Teilnehmer*innen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung der filmschool vienna.
i. Bildrechte
Alle Aufnahmen (Foto- Audio- oder Video) dienen dokumentarischen Zwecken und dürfen zu Werbemaßnahmen für weitere Veranstaltungen verwendet werden.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung gehen nach Absprache die Bild- und Tonrechte an die Veranstalterin über.
j. Absage
Vom Institut abgesagte Unterrichtseinheiten oder Klassen/Trainings/Sessions werden in Absprache mit Teilnehmer*innen zu einem anderen Zeitpunkt eingeholt und/oder durch entsprechende Fachkräfte in Vorabinformation (per Mail) ersetzt. Die Veranstalterin behält sich vor, Gruppencoachings, bei welchen die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, entweder abzusagen oder eine Stundenkürzung vorzuschlagen. Im Falle der ersatzlosen Absage seitens der Veranstalter*in werden alle Beträge refundiert. Ausnahme sind Fälle von höherer Gewalt (siehe l.).
k. Zertifikate
Zertifikate (Jahreszeugnis und Abschluss-Diplom) der Schule werden für die FILM / BÜHNE - und die FILM Ausbildung erstellt. Alle anderen Buchungen erhalten lediglich Teilnahmebestätigungen. Diese werden auf Anfrage hin ausgestellt.
l. Regelungen aufgrund höherer Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle für die filmworks vienna unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der filmworks vienna liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung, auch durch äußerste Sorgfalt, nicht abgewendet werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche der Kund*innen bleiben unberührt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten als von außen einwirkende elementare Ereignisse, welche so außergewöhnlich sind, dass sie nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen sind, wie z.B. Naturgewalten, Reiseverbote, Seuchen und Pandemien, Blockaden, Krieg oder kriegsähnliche Zustände. Können Angebote von der von filmworks vienna geführten filmschool vienna aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht wie geplant durchgeführt werden, so stellt die filmschool vienna Alternativangebote, wie terminliche Verschiebungen, Änderung der Stundenintervalle, Zusammenführung einzelner Unterrichtseinheiten oder Adaption der Unterrichtsform, wie beispielsweise Online-Unterrichte, sowie Adaption der Lehrinhalte - sofern dies angemessen und möglich ist.
Sollte es zu einem positiven Covid-Test-Ergebnis einer oder mehrerer Personen innerhalb 48 Stunden nach letztem Aufenthalt in der filmschool kommen, so gilt für direkt betroffene Studierende und Lehrkräfte sowie weitere direkte Kontaktpersonen innerhalb der filmschool vienna vorerst Aussetzung aller Anwesenheiten in der filmschool vienna, um ein Cluster aufgrund höherer Aerosol-Ausstossung in Folge zu verhindern. Bei einer solchen "Klassen"- Quarantäne (mind. 2 Tage bis max 5 Tage - bei negativem PCR-Test-Ergebnis und endgültigem CT-Wert > 30, welcher per Mail nachgewiesen werden muss) entfallen alle Unterrichte ersatzlos. PCR Negativ getestete Personen können am Unterricht teilnehmen, PCR negativ getestete Lehrkräfte dürfen unterrichten. Je nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Räume werden Nachholtermine in Betracht gezogen.
m. Widerrufsbelehrung + Stornierung
Kunden haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen.
Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
n. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bzw. das Rücktrittsrecht für Kunden kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
* Dienstleistungen , die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Das heißt, soweit filmschool vienna Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, besteht kein Rücktrittsrecht. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Buchung und mit dieser der Zustimmung zu den AGB der Schule bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Siehe Sommerworkshops Jugendliche)
* Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (siehe Einzelcoachings).
Sofern keine Ausnahmen vorliegen, verwenden Sie bei Rücktritt bitte dieses Formular und senden es fristgerecht an office(at)filmschoolvienna.com.
o. Aufnahmen, Videos oder Fotos, die innerhalb von Unterrichten, Workshops, Trainigs, Veranstaltungen etc. seitens der filmschool erstellt werden, dürfen von der filmschool zu Werbezwecken in allen gängigen Kanälen verwendet werden. Es besteht Einspruchsrcht vor der Ablichtung und nach der Veröffentlichung.
2. Lehrgänge
Fristen / Regelungen
Die Gebühr (oder erste Rate) muss bis 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs bei filmworks vienna eintreffen, sonst kann der Platz nicht garantiert werden.
Raten-Regelung siehe HIER
Stornierung
Bei Stornierungen nach erfolgter Anmeldung behält sich filmworks vienna vor, eine Stornierungsgebühr zu beheben. Dies gilt bis 4 Wochen vor Kursbeginn. Danach fällt bei einer Stornierung die halbe Gebühr an. Bei einer Abmeldung nach Beginn wird die gesamte Gebühr einbehalten. Eine nachträgliche Umbuchung ist nicht möglich.
Terminverschiebungen werden von der Lehrkraft angegeben. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte in späteren Gruppencoachings – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden bei späteren Gruppencoachings eingeholt. Das Einholen der Einheiten hat jedoch immer bis zum Ende der jeweiligen Saison zu erfolgen!
Abmeldungen vom Unterricht für Tage oder Stunden haben an die jeweilige Lehrkraft und an das Studierenden-Sekretariat (office[at]filmschoolvienna.com)
per MAIL zu erfolgen.
Bei Erkrankung von Teilnehmer*innen können Gruppeneinheiten nicht eingeholt werden.
Im Falle der Verhinderung der Lehrkraft werden Nachhol-Einheiten in Absprache mit der Gruppe vereinbart.
Abmeldungen von EINZELCOACHINGS für Tage oder Stunden siehe 3. Einzelcoachings.
Einzelcoachings sind über die Dauer der Saison (Ende Juni) einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei individuellen Angeboten (Einzelcoachings) um Freizeitangebote handelt, die genau auf die TN zugeschnitten werden. Es gilt § 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht und Stornierung ist hier nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob es sich bei Ihrer Buchung um ein solches Angebot handelt.
Eine Teilnahmebestätigung erhalten Teilnehmer:innen nach Absolvieren von 75% Anwesenheit in den jeweiligen Modulen / Unterrichtsgegenständen.
Wird die Mindestteilnehmer:innenzahl für den Lehrgang nicht erreicht, behält sich filmworks vienna eine aliquote Kürzung der Dauer vor.
Muss im Falle einer höheren Gewalt (siehe Allgemeines Abs. I - Regelungen aufgrund höherer Gewalt) der WS abgesagt und kann dieser nicht eingeholt werden, so wird die WS-Gebühr refundiert unter Einbehaltung einer 10%-igen Bearbeitungsgebühr für entstandenen Leistungen bei aktiven Teilnehmer*innen (wie Aussendung von Textmaterial etc.).
3. Einzelcoachings
Die Gebühr muss vor Beginn der/des Coachings bei filmworks vienna eintreffen.
Ratenzahlungen können nach Anfrage vereinbart werden. Die erste Rate muss jedoch bei Beginn entrichtet sein. Für Ratenzahlungen ist ein Dauerauftrag einzurichten und per Mail nachzuweisen.
Eine Umbuchung oder Stornierung ist nicht möglich, da es sich um ein speziell auf Kund*innen zugeschnittenes Angebot handelt.
§ 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Regelungen bei Coachings (Einzelstunde, 5-er Block, 10-er Block, Tandems, Quartette)
Termine für Coachings können erst vereinbart werden nach Einlangen der Rechnung bei Kund*innen sowie nach der auf unserem Konto eingegangenen Gebühr (im Falle einer Ratenvereinbarung, der ersten Rate).
Regelung zur Verschiebung von Einzelcoachings
Eine Verschiebung bereits vereinbarter Einzelcoaching-Termine ist unter folgenden Bedingungen möglich:
1. Verschiebung aufgrund privater Angelegenheiten
-
Eine Verschiebung ist mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Termin bekanntzugeben.
-
Die Mitteilung muss per E-Mail direkt an den/die zuständige:n Coach:in erfolgen.
-
Begründung und neue Terminvorschläge sollen der E-Mail beigefügt sein.
-
Hinweis: Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
2. Verschiebung aufgrund von Erkrankung
-
Eine kurzfristige Absage ist in Krankheitsfällen möglich.
-
Es ist ein ärztliches Attest erforderlich, das spätestens 2 Werktage nach dem ursprünglichen Termin eingereicht werden muss.
-
Die Krankmeldung ist per E-Mail an den/die Coach:in sowie an zeitbestätigung[at]filmschoolvienna.com zu senden.
3. Verschiebung aufgrund beruflicher Termine
(z. B. Casting, Dreh, Vorstellung, Probe, Bewerbungsgespräch, Vorsprechen oder andere berufliche Gründe etc.)
-
Eine Verschiebung ist möglich, wenn eine entsprechende Zeitbestätigung (z. B. Einladung, Dispo, Bestätigung) vorliegt.
-
Diese Bestätigung ist mindestens 2 Werktage nach dem Termin bis spätestens 16:00 Uhr per E-Mail einzureichen.
-
Die E-Mail muss an den/die Coach:in sowie an zeitbestätigung[at]filmschoolvienna.com gesendet werden.
-
Hinweis: Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
Terminverschiebungen sind möglich
innerhalb eines 10-er Blocks 2 Mal
innerhalb eines 5-er Blocks oder bei Einzelstunden 1 Mal
innerhalb eines 21-er Blocks 3 Mal
innerhalb eines 40+ Blocks 4 Mal
Einlösungszeitraum
Einzelstunden und 5-er Blocks sind in 3 Monaten, 10-er Blocks in 6 Monaten einzulösen.
Der 21-er Block ist in 9 Monaten, der 45-er-Block ist in 12 Monaten einlösbar.
Urlaubszeiten der filmschool vienna gelten nicht als reguläre Einlösezeiträume.
In diesem Zeitraum nicht eingelöste Coachings verfallen und der Terminanspruch erlischt, da es sich um ein individuell zugeschnittenes Angebot handelt.
Stornierung
Stornierungen sind bei diesen Angeboten nicht möglich, da sie auf Kund:innen zugeschnittene Angebote darstellen. § 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
4. Einzelne Workshops und Trainings
Für Workshops unnd Trainings gelten individuelle Anmeldekriterien. Diese sind dem jeweiligen Webseiten zu entnehmen.
Workshop/Trainingszeiten
Die Zeiten für Workshops sind terminisiert. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte an Folgetagen – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden an Folgetagen eingeholt.
Reduktionen
Rabatte können nicht gewährt werden.
Im Falle einer erfolgreichen Anmeldung erklärt sich der/die Teilnhemerin einverstanden, dass seine/ihre Mailadresse an den/die Workshopleiter*in weiter gegeben wird zum Behufe der Aussendung von Material im Vorfeld.
Eine Umbuchung oder Stornierung ist dann nicht möglich, wenn es sich um eine aktive Teilnahme am Workshop/Training handelt, da es sich um ein speziell auf Kund*innen zugeschnittenes Angebot handelt (individuelle TN-Auswahl durch Bewerbung, individuelle Textauswahl, individuelle Szenenarbeit, individuelle Feedbacks etc.). Bei Buchung von sogenannten Observer-Plätzen (beobachtende Teilnahme unter Einbeziehung durch den/die WS-Leiter*in) und von Schnupper-Workshops ist die Stornierung nach einer online Buchung 14 Tage lang möglich.
§ 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Wird die Mindestteilnehmer:innenzahl für den Workshop nicht erreicht, behält sich filmworks vienna eine aliquote Kürzung der Workshopdauer vor.
Muss im Falle einer höheren Gewalt (siehe Allgemeines Abs. I) der WS abgesagt und kann dieser nicht eingeholt werden, so wird die WS-Gebühr refundiert unter Einbehaltung einer 10%-igen Bearbeitungsgebühr für entstandenen Leistungen bei aktiven Teilnehmer*innen (wie Aussendung von Textmaterial etc.).
Es gelten außerdem die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Sommerworkshops Youngsters
Mit dem Absenden des Buchungsformulars gelten Workshops der Sommerakademie als gebucht. Es gelten die Stornierungsregeln wie beschrieben bei Allgemeines (1/Punkt - m).
Die Anmeldung kann ausschließlich über die Eltern erfolgen.
Die Gebühr muss zur Gänze bis 2 Wochen nach Anmeldung, spätestens jedoch bis zum Beginn des Workshops bei filmworks vienna eintreffen.
Workshopzeiten
Die geplanten Zeiten für Workshops sind terminisiert. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte an Folgetagen – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden an Folgetagen eingeholt. Eine Refundierung der Gebühr nach Beginn oder eine nachträgliche Umbuchung sind leider nicht möglich, da es sich um ein Freizeitangebot handelt. § 18 FAGG, Abs. 10
Sollte die Sommerakademie aufgrund von behördlichen Vorgaben (höhere Gewalt) nicht stattfinden dürfen, werden bis auf 40,- Euro Administrationsaufwand sämtliche Beträge refundiert.
6. Veranstaltungen
Der Platz im Vortrag / der Veranstaltung ist verbindlich gebucht mit dem Absenden des
Anmeldeformulars und der Überweisung der Gebühr auf das o.g. genannte Konto von
filmworks vienna.
Bei Stornierungen von bereits gebuchten Vorträgen/Veranstaltungen, egal zu
welchem Zeitpunkt fällt eine Stornogebühr in Höhe von ¾ der ursprünglichen Gebühren
an.
- Gerichtsstand ist Wien / Änderungen vorbehalten
Wird die Mindestteilnehmer:innenzahl für die Veranstaltung nicht erreicht, behält sich filmworks vienna eine aliquote Kürzung der Dauer vor.
Muss im Falle einer höheren Gewalt (siehe Allgemeines Abs. I - Regelungen aufgrund höherer Gewalt) der WS abgesagt und kann dieser nicht eingeholt werden, so wird die WS-Gebühr refundiert unter Einbehaltung einer 10%-igen Bearbeitungsgebühr für entstandenen Leistungen bei aktiven Teilnehmer*innen (wie Aussendung von Textmaterial etc.).