1. ALLGEMEINES

a. Raten
Ratenzahlungen können auf Anfrage für Ausbildungsplätze, Klassenbuchunge, Gruppen- und Blöcke von Einzelcoachings vereinbart werden. Dieses Angebot gilt nicht für Einzelveranstaltungen wie Workshops oder Vorträge. Bei Ausbildungen muss die erste Rate 14 Tage nach Buchung eingelangen. Alle weiteren Raten ab Semesterbeginn.
Ratenzahlungen erfordern die Einrichtung eines Dauerauftrages, welcher filmworks vienna nachzuweisen ist.
Bei Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rate erhoben.

b.
Raten Studium
2 Monatsraten ((1. Rate sofort+ 2. Rate Februar)
9 Monatsraten (1. Rate sofort + 8 Raten Nov – Juni)
12 Monatsraten (1. Rate sofort + 11 Raten Nov– Sept)
Bei Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rate erhoben.

Raten-Intervalle Freibucher*innen von Klassen
Buchung von einem Semester:
Bei Buchungen des 1. Semesters: 5 Monatsraten (1. Rate 14 Tage nach Buchung + 4 Raten Nov - Feb)
Bei Buchung des 2. Semesters: 4 Monatsraten (1. Rate 14 Tage nach Buchung + 3 Raten April – Juni)

Buchung von zwei Semestern:
Bei Buchung von 2 Semestern: 2 Monatsraten ((1. Rate 14 Tage nach Buchung,+ 2. Rate Februar)
Bei Buchung von 2 Semestern: 9 Monatsraten (1. Rate 14 Tage nach Buchung,+ 8 Raten Nov – Juni)
Bei Buchung von 2 Semestern: 12 Monatsraten (1. Rate 14 Tage nach Buchung + 11 Raten Nov– Sept)
Bei Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rate erhoben.

Raten Coachings bei 5-er oder 10-er Blöcken
Bei 5-er Blöcken gilt die 3-monatige Einlösungszeit, demnach kann in 3 Raten überweisen werden.
Nei 10-er Blöcken gilt die 6-monatige Einlösungszeit, demnach kann in 6 Raten überweisen werden.
Bei Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro Rate erhoben.

c. Verzug von Zahlung
Wenn Zahlungsfristen versäumt oder für Ratenzahlungen erforderliche Daueraufträge nicht eingerichtet werden, so behält sich filmworks vienna eine Versäumnisgebühr von € 20,00 pro verstrichenem Verzugsmonat vor.

d. Ferienzeiten und Semesterplan
Unterrichtsperioden sowie unterrichtsfreie Zeiten werden zu Beginn des Unterrichtsjahres im September bekannt gegeben. Für kommende Studienjahre findet die Aktualisierung ebenfalls im September statt.

e. Abwesenheit seitens der Teilnehmer*innen
Versäumte Einheiten oder - Zeiten in Gruppenunterrichten seitens der Teilnehmer*innen können nicht nachgeholt oder refundiert werden.
Eine Abmeldung hat bis 19:00 Uhr 1 Tag zuvor per Mail bei den jeweiligen Lehrkräften zu erfolgen. Bei Erkrankung wird um die Übermittlung der Krankmeldung gebeten, bei Amtsgängen und Arztbesuchen um eine Zeitbestätigung. In allen anderen Fällen gilt der Unterricht als versäumt und wird als Fehlzeit vermerkt.
Für Ausfall aufgrund von möglichen Covid-Symptomen (siehe Schutzkonzept) ist kein ärztliches Attest erforderlich und die versäumten Einheiten werden nicht als sogenannte Fehlzeiten gerechnet.

Im Falle einer Erkrankung durch eine Pandemievirus-Variante ist die filmschool vienna unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es bedarf keines ärztlichen Attests. Voraussetzungen für einen weiteren Besuch der filmschool vienna sind im Schutzkonzept nachzulesen.

Melden sich 2/3 der Teilnehmer*innen fristgerecht ab, so wird ein Ersatztermin seitens der Lehrkraft mit der Schulleitung abgewogen.
Ausnahme sind Abwesenheiten aufgrund von Krankheit bei Einzel-Rollenarbeit. Hier ist bei Ausfall ebenfalls ein ärztliches Attest oder eine Zeitbestätigung vorzulegen. In Folge sind Absprachen mit den jeweiligen Lehrkräften für eine Einholung der Stunden zu treffen. Bereits gebuchte Klassen oder Kurse können nicht zu einem späteren Zeitpunkt eingeholt werden. Bei Einzelcoachings gelten die Regelungen siehe 4.) Einzelcoachings.

f. Länge der Einheiten
Eine Unterrichts- oder Coaching--Einheit beträgt 50 Minuten. In Gruppencoachings oder Workshops mit mehr als einer Einheit können die Pausen variabel in Absprache mit der Lehrkraft gestaltet werden.

g. Haftpflicht
Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der persönlichen Ausrüstung, sonstiger Wertgegenstände oder Kleidungsstücke. Für Unfälle oder sonstige Schäden während aller Veranstaltungen an sämtlichen Veranstaltungsorten besteht keine Haftpflicht seitens der Veranstalterin. Den Teilnehmer*innen wird angeraten von körperlicher Selbstüberschätzung Abstand zu nehmen. Die Teilnahme an Exkursionen, Führungen, Gruppencoachings im Freien und Reisen erfolgt auf eigene Gefahr.

h. Datenschutz
Die Veranstalterin speichert aus organisatorischen Gründen Namen, Adressen und Buchungen der Teilnehmer*innen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung der filmschool vienna.

i. Bildrechte
Alle Aufnahmen (Foto- Audio- oder Video) dienen dokumentarischen Zwecken und dürfen zu Werbemaßnahmen für weitere Veranstaltungen verwendet werden.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung gehen nach Absprache die Bild- und Tonrechte an die Veranstalterin über.

j. Absage
Vom Institut abgesagte Unterrichtseinheiten oder Klassen/Trainings/Sessions werden in Absprache mit Teilnehmer*innen zu einem anderen Zeitpunkt eingeholt und/oder durch entsprechende Fachkräfte in Vorabinformation (per Mail) ersetzt. Die Veranstalterin behält sich vor, Gruppencoachings, bei welchen die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, entweder abzusagen oder eine Stundenkürzung vorzuschlagen. Im Falle der ersatzlosen Absage seitens der Veranstalter*in werden alle Beträge refundiert. Ausnahme sind Fälle von höherer Gewalt (siehe l.).

k. Zertifikate
Zertifikate (Jahreszeugnis und Abschluss-Diplom) der Schule werden für die FILM / BÜHNE - und die FILM Ausbildung erstellt. Alle anderen Buchungen erhalten lediglich Teilnahmebestätigungen.

l. Regelungen aufgrund höherer Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle für die filmworks vienna unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der filmworks vienna liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung, auch durch äußerste Sorgfalt, nicht abgewendet werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche der Kund*innen bleiben unberührt. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten als von außen einwirkende elementare Ereignisse, welche so außergewöhnlich sind, dass sie nicht als typische Betriebsgefahr anzusehen sind, wie z.B. Naturgewalten, Reiseverbote, Seuchen und Pandemien, Blockaden, Krieg oder kriegsähnliche Zustände. Können Angebote von der von filmworks vienna geführten filmschool vienna aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht wie geplant durchgeführt werden, so stellt die filmschool vienna Alternativangebote, wie terminliche Verschiebungen, Änderung der Stundenintervalle, Zusammenführung einzelner Unterrichtseinheiten oder Adaption der Unterrichtsform, wie beispielsweise Online-Unterrichte, sowie Adaption der Lehrinhalte - sofern dies angemessen und möglich ist.
Sollte es zu einem positiven Covid-Test-Ergebnis einer oder mehrerer Personen innerhalb 48 Stunden nach letztem Aufenthalt in der filmschool kommen, so gilt für direkt betroffene Studierende und Lehrkräfte sowie weitere direkte Kontaktpersonen innerhalb der filmschool vienna vorerst Aussetzung aller Anwesenheiten in der filmschool vienna, um ein Cluster aufgrund höherer Aerosol-Ausstossung in Folge zu verhindern.  Bei einer solchen "Klassen"- Quarantäne (mind. 2 Tage bis max 5 Tage - bei negativem PCR-Test-Ergebnis und endgültigem CT-Wert > 30, welcher per Mail nachgewiesen werden muss) entfallen alle Unterrichte ersatzlos. PCR Negativ getestete Personen können am Unterricht teilnehmen, PCR negativ getestete Lehrkräfte dürfen unterrichten. Je nach Verfügbarkeit der Lehrkräfte und Räume werden Nachholtermine in Betracht gezogen.

m. Widerrufsbelehrung + Stornierung
Kunden haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen.
Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bzw. das Rücktrittsrecht für Kunden kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
* Dienstleistungen , die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Das heißt, soweit filmschool vienna Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, besteht kein Rücktrittsrecht. Jede Bestellung ist damit unmittelbar nach Buchung und mit dieser der Zustimmung zu den AGB der Schule bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Siehe Sommerworkshops Jugendliche)
* Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (siehe Einzelcoachings).
Sofern keine Ausnahmen vorliegen, verwenden Sie bei Rücktritt bitte dieses Formular und senden es fristgerecht an office(at)filmschoolvienna.com.

2. Vollausbildung Film und Bühne, Teilausbildung Film

Fristen / Regelungen
Mit dem Unterzeichnen des Ausbildungsvertrages gilt die Ausbildung als gebucht. Zuvor getroffene mündliche Vereinbarungen gelten als nicht bindend. Nach Eingang einer ersten Rate (siehe unten AGB) / Zahlung Konto ist der Platz seitens filmworks vienna verbucht und filmschool vienna hält den Ausbildungsplatz für den/die Studierende/n frei.
Bei Stornierungen von bereits gebuchten Ausbildungsplätzen bis 3 Monate vor Beginn fällt die halbe Gebühr an. Bei einer Abmeldung nach Beginn wird die gesamte Gebühr einbehalten. Eine nachträgliche Umbuchung ist nicht möglich.
Ausbildungsplätze können nur über 2 Semester gebucht werden. Mit 15. Mai des Ausbildungsjahres gilt der Vertrag als automatisch um ein weiteres Jahr als verlängert, sofern eine bestandene Jahresabschlussprüfung (s.u.) und eine positive Beurteilung durch die Lehrkräfte am Ende des 2. Semesters vorliegt. Die Vertragsauflösung seitens der Studierenden bedarf einer schriftlichen Kündigung.

Das Ausbildungsjahr schließt mit einer Prüfung ab, die aus einer Präsentation sowie einer schriftlichen Beurteilung der Lehrkräfte in den Kernfächern besteht. Die Teilnehmer*innen erhalten eine schriftliche Beurteilung der Lehrkräfte und ein Zeugnis der Schule. Bei positivem Abschluss der Ausbildung erhalten Studierende das Zertifikat der filmschool vienna.

Abmeldungen vom Unterricht für Tage oder Stunden haben an die jeweilige Lehrkraft und an das Studierenden-Sekretariat office[at]filmschoolvienna.com und Suzie Leger, suzie.leger@filmschoolvienna.com per MAIL 24 Stunden zuvor zu erfolgen.
Bei Erkrankung können maximal Einzelunterrichte nachgeholt werden, sofern ein ärztliches Attest oder eine Zeitbestätigung eines Arztbesuches vorliegt.
Bei wichtigen Terminen gilt eine Zeitbestätigung als Entschuldigung für eine Verschiebung.
Alle Fehlzeiten, auch solche, bei denen Zeitbestätigungen oder Atteste vorliegen, gelten offiziell als Fehlzeiten und werden in der 75%-igen Anwesenheitspflicht als Fehlstunden gewertet. Fehlen Studierende zu häufig unentschuldigt oder zu knapp entschuldigt, so hat dies Auswirkungen auf die Beurteilung im Jahreszeugnis.

Beides ist jeweils an die Lehrkraft und an das Studierenden-Sekretariat (s.o.) per Mail zu senden.
Lehrkräfte sind angehalten maximal 2 x / Semester Unterrichte aufgrund wichtiger Termine einzuholen. Weitere Einholtermine liegen im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Gruppenunterrichte werden nur eingeholt, wenn der Unterricht aufgrund der Lehrkraft entfallen muss.

Stornierungen sind bei diesen Angeboten nicht möglich, da es sich auf ein inndividuell zugeschnittenes Angebot für Studierende handelt.
§ 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

3. Individuelle Ausbildung Einzelbuchungen bzw. Zusammenstellung von mehreren Klassen/KURSEN

Fristen / Regelungen
Die Gebühr (oder erste Rate) muss bis zu Beginn des/der Coachings oder Klassen bzw. Kurse bei filmworks vienna eintreffen, sonst kann der Platz nicht garantiert werden.

Rabatte
Bei Buchung eines Platzes über 2 Semester (Okt – Juni) wird ein Rabatt gewährt. Dieser ist auf den jeweiligen Seiten der Klassen auf der Homepage der filmschool vienna einzusehen.
Klarstellung: Für den Rabatt muss bei Antritt der Klasse/des Kurses eine Buchung über 2 Semester erfolgen. Eine nachträgliche Semester-Verlängerung zieht keinen Rabatt nach sich.

Stornierung
Bei Stornierungen nach erfolgter Anmeldung behält sich filmworks vienna vor, eine Stornierungsgebühr zu beheben. Dies gilt bis 4 Wochen vor Kursbeginn. Danach fällt bei einer Stornierung die halbe Gebühr an. Bei einer Abmeldung nach Beginn wird die gesamte Gebühr einbehalten. Eine nachträgliche Umbuchung ist nicht möglich.

Alle Klassen und Kurse sind sowohl semesterweise (1. oder 2. Semester wahlweise) als auch über beide Semester (vergünstigt) buchbar. Ein Quereinstieg nach Beginn ist nur nach persönlicher Absprache und Einschätzung der jeweiligen Lehrkraft möglich. In diesen Fällen kann jedoch keine Preisreduktion gewährt werden. Alle Kurs-Einheiten sind in 1 bzw. 2 Semestern zu absolvieren udn können darüber hinaus nicht eingeholt werden.

Die Zeiten für Klassen/Kurse werden von der Lehrkraft angegeben. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte in späteren Gruppencoachings – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden bei späteren Gruppencoachings eingeholt.

Abmeldungen vom Unterricht für Tage oder Stunden haben an die jeweilige Lehrkraft und an das Studierenden-Sekretariat (lara.ziffer[at]filmschoolvienna.com)
per MAIL zu erfolgen.
Bei Erkrankung können maximal Einzelunterrichte nachgeholt werden, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Dies gilt auch als Entschuldigung für fehlende Anwesenheit in allen Unterrichten. Bei wichtigen Terminen gilt eine Zeitbestätigung als Entschuldigung für eine Verschiebung.
Beides ist jeweils an die Lehrkraft und an das Studierenden-Sekretariat (s.o.) per Mail zu senden.

4. Einzelcoachings

Die Gebühr muss vor Beginn der/des Coachings bei filmworks vienna eintreffen.
Ratenzahlungen können nach Anfrage vereinbart werden. Die erste Rate muss jedoch bei Beginn entrichtet sein.
Eine Umbuchung oder Stornierung ist nicht möglich, da es sich um ein speziell auf Kund*innen zugeschnittenes Angebot handelt.
§ 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Regelungen bei Coachings (Einzelstunde, 5-er Block, 10-er Block, Tandems, Quartette)
Termine für Coachings können erst vereinbart werden nach Einlangen der Rechnung bei Kund*innen sowie nach der auf unserem Konto eingegangenen Gebühr (im Falle einer Ratenvereinbarung, der ersten Rate).
ABMELDUNG ODER VERSCHIEBUNG
Abmeldungen oder Verschiebungen für bereits vereinbarte Termine haben mindestesns24 h zuvor an die jeweilige Lehrkraft und an das Sekretariat (office[at]filmschoolvienna.com) zu erfolgen, andernfalls kann die Einheit möglicherweise nicht nachgeholt werden.
Bei Erkrankung kann das Coaching nachgeholt werden, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Bei wichtigen Terminen gilt eine Zeitbestätigung als Entschuldigung für eine Verschiebung.
Terminverschiebungen sind innerhalb eines 10-er Blocks 2 Mal möglich, innerhalb eines 5-er Blocks oder bei Einzelstunden 1 Mal.
EINLÖSUNGSZEITRAUM
Einzelstunden und 5-er Blocks sind in 3 Monaten, 10-er Blocks in 6 Monaten einzulösen. Bei Verschiebungen ist eine Zeitbestätigung oder Krankschreibung erforderlich.
In diesem Zeitraum nicht eingelöste Coachings verfallen und der Terminanspruch erlischt.
Stornierungen sind bei diesen Angeboten nicht möglich, da sie auf die Kundin zugeschnittene Angebote darstellen. § 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

5. Meisner - Training drop-in Plätze

Dein Platz in der Trainings-Session ist verbindlich gebucht mit dem Absenden des Buchungsformulars und des Zahlungseingangs bei filmworks vienna.  Abmeldungen haben bis 6 Tage zuvor bis 19:00 Uhr per Mail, SMS oder Anruf bei filmschool vienna zu erfolgen. Bei späteren Abmeldungen fällt eine Stornierungsgebühr von € 20.- an.

6. Einzelne Workshops und Trainings

Für Workshops unnd Trainings gelten individuelle Anmeldekriterien. Diese sind dem jeweiligen Webseiten zu entnehmen.

Workshop/Trainingszeiten
Die Zeiten für Workshops sind terminisiert. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte an Folgetagen – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden an Folgetagen eingeholt.

Reduktionen
Rabatte können nicht gewährt werden.

Im Falle einer erfolgreichen Anmeldung erklärt sich der/die Teilnhemerin einverstanden, dass seine/ihre Mailadresse an den/die Workshopleiter*in weiter gegeben wird zum Behufe der Aussendung von Material im Vorfeld.

Eine Umbuchung oder Stornierung ist dann nicht möglich, wenn es sich um eine aktive Teilnahme am Workshop/Training handelt, da es sich um ein speziell auf Kund*innen zugeschnittenes Angebot handelt (individuelle TN-Auswahl durch Bewerbung, individuelle Textauswahl, individuelle Szenenarbeit, individuelle Feedbacks etc.). Bei Buchung von sogenannten Observer-Plätzen (beobachtende Teilnahme unter Einbeziehung durch den/die WS-Leiter*in) und von Schnupper-Workshops ist die Stornierung nach einer online Buchung 14 Tage lang möglich.
§ 18 FAGG, Abs. 3 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Muss im Falle einer höheren Gewalt (siehe Allgemeines Abs. I) der WS abgesagt und kann dieser nicht eingeholt werden, so wird die WS-Gebühr refundiert unter Einbehaltung einer 10%-igen Bearbeitungsgebühr für entstandenen Leistungen bei aktiven Teilnehmer*innen (wie Aussendung von Textmaterial etc.).

7. Sommerworkshops Youngsters

Mit dem Absenden des Buchungsformulars gelten Workshops der Sommerakademie als gebucht. Es gelten die Stornierungsregeln wie beschrieben bei Allgemeines (1/Punkt - m).
Die Anmeldung kann ausschließlich über die Eltern erfolgen.
Die Gebühr muss zur Gänze bis 2 Wochen nach Anmeldung, spätestens jedoch bis zum Beginn des Workshops bei filmworks vienna eintreffen.

Workshopzeiten
Die geplanten Zeiten für Workshops sind terminisiert. Überschüssige gehaltene Zeiten dürfen Lehrkräfte an Folgetagen – nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmer*innen – auslassen. Nicht eingehaltene Zeiten werden an Folgetagen eingeholt. Eine Refundierung der Gebühr nach Beginn oder eine nachträgliche Umbuchung sind leider nicht möglich, da es sich um ein Freizeitangebot handelt. § 18 FAGG, Abs. 10

Aus derzeitiger Sicht finden die Workshops der Sommerakademie live in Präsenz statt. Wir behalten uns das Recht vor bei etwaigen Änderungen der Covid-Maßnahmen-Verordnung sowie des Covid-Schutzkonzepts der filmschool vienna dementsprechend darauf zu reagieren (Testung, Abstand, Hygienekonzept etc.). Sollte die Sommerakademie aufgrund von behördlichen Vorgaben nicht stattfinden dürfen, werden bis auf 40,- Euro Administrationsaufwand sämtliche Beträge refundiert.

8. Veranstaltungen

Der Platz im Vortrag / der Veranstaltung ist verbindlich gebucht mit dem Absenden des
Anmeldeformulars und der Überweisung der Gebühr auf das o.g. genannte Konto von
filmworks vienna.
Bei Stornierungen von bereits gebuchten Vorträgen/Veranstaltungen, egal zu
welchem Zeitpunkt fällt eine Stornogebühr in Höhe von ¾ der ursprünglichen Gebühren
an.
- Gerichtsstand ist Wien / Änderungen vorbehalten